Rückvergütung

 

In Österreich kann die Honorarnote für Bioresonanz­therapie bei der Arbeit­nehmerveran­lagung (Jahresaus­gleich) geltend gemacht werden. Die österreichischen Krankenkassen vergüten derzeit keine Honorarnoten, wobei private  Zusatz­krankenkassen wie Merkur und Generali ein umfassendes preiswertes Angebot für Alternativmedizin bieten und unter anderem auch Bioresonanz­therapien rückvergüten.